TÜV-Abnahme Druckluft oder Sauerstoffflaschen bis 50 Liter mit 225 bar /300 bar / 450 bar Prüfdruck
Druckgasflaschen unterliegen der Pflicht zur Wiederkehrenden Prüfung durch Zentrale Überwachungsorganisationen wie DEKRA oder TÜV. Die wiederkehrende Druckprüfung wird nach Vorschrift der Betreibsicherheitsverordnung oder ADA und Gefahrgutverordnung durchgeführt. Für die Betriebe die Druckbehälterprüfungen vornehmen ist der Beschluss des ZÜS -Arbeitsgebot Druckanlagen - verbindlich. Die Prüfung wird unterschieden in Sichtprüfung und Wasserdruck Prüfung ( Festigkeitsprüfung ). Die TÜV-Prüfung beinhaltet die innere Sichtprüfung, Festigkeitsprüfung, Gewichtsmessung und die Kontrolle des Flaschenhalsgewindes. Das Prüfdatum und das Datum der nächsten Prüfung werden mittels Schlagzahlen am Flaschenhals gestempelt. Acetylen Gasflaschen werden mittels anderer Prüfverfahren nur in dafür ausgerüsteten Prüfwerken geprüft.
Leistungsumfang Druckbehälterprüfung ( TÜV-Prüfung )
- Demontag und Montage des Ventils
- Reinigung und Schmierung des Ventils ( ohne Ersatzteile )
- Sauerstoffflaschen und Sauerstoffventile werden mit speziellen Sauerstoffschniermittel versehen.
Sauerstoffschmiermittel: Die Sauerstoffflasche, auch das Gewinde der Schutzkappe sind unbedingt Fett und Ölfrei zu halten.
- ohne Innen oder Aussenreinigung z.B durch Sandstrahlen
Die Inennreinigung wird auf Anordnung des Prüfingeneurs durchgeführt, medizinischer Saustoff bzw. Sauerstoffflaschen werden immer bei geringsten Anrostungen von innen gereinigt.
- Druckprüfungen bis max. 710bar Prüfdruck
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
High Tech Diving
Kopernikusstraße 2
Sachsen
Frankenberg, Deutschland, 09669
info@high-tech-diving.org
https://www.high-tech-diving.org
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